Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung
06.02.2025 Uetendorf, UetendorfBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Montag, 10. März 2025, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach
Geschäftsverzeichnis:
1. Kindergarten Allmend / Erstellung Provisorium, Verpflichtungskredit
2. Mitteilungen des Gemeinderats / Verschiedenes
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen – Wahlbeschwerden innerhalb von 10 Tagen – berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG). Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist 10 Tage (Art. 67a, Abs. 2 VRPG).
Uetendorf, 23. Januar 2025
Der Gemeinderat
