Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  06.02.2025 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat;
Beschlüsse vom 27. Januar 2025

1. Protokoll der Sitzung vom 25. November 2024; Das Protokoll der Sitzung vom 25. November 2024 wird genehmigt.
2. Postulat Fraktion Thun-Strättligen; Totalrevision des Reglements über die Verwendung der Kirchengebäude und Einrichtungen; Das Postulat wird abgeschrieben.
3. Fusionsprojekt «Eine ref. Kirchgemeinde Thun» Urnenabstimmung oder Gesamtkirchgemeindeversammlung für Fusionsvertrag und Organisationsreglement; Die Rechtsgrundlagen werden den Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun in einer Urnenabstimmung zur Abstimmung vorgelegt.

Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Evangelisch-reformierte
Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung


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