Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Wattenwil Los 5 (Ersterhebung/Erneuerung) und Los 6 (Gebiet mit dauernden Bodenverschiebungen)
20.02.2025 Wattenwil, WattenwilBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Das Gebiet der Einwohnergemeinde Wattenwil Los 5 (Stockern, Mettlen, Gmeis und Grundbach) und Los 6 (Schattenhalb, Linegg, Schwand, Weiermoos, Honeggwald, Gurnigelwald) ist vermarkt und neu vermessen worden. Aufgrund der Ersterhebung/Erneuerung wurden alle Grundstücksflächen neu berechnet. Die neuen Flächen werden nach der Genehmigung des Vermessungswerks im Grundbuch eingetragen.
Der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung sowie die Perimeterpläne für die Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen, liegen wie folgt öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38):
Auflagefrist: Freitag, 7. Februar bis Montag, 10. März 2025.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil.
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind folgende Mutationen hängig: 2024/1, 2024/3.
Auf der Webseite https://regiogis-beo.ch/ können die neu erhobenen Grundstücksgrenzen ebenfalls eingesehen werden (inkl. Luftbild im Hintergrund). Auf der Webseite https://geogrid.ch/leistungen/amtlichevermessung/ sind die Perimeter der beiden Lose 5 und 6 ersichtlich.
Dienstag, 18. Februar, 14.00–17.00 Uhr und Donnerstag, 6. März. 14.00–17.00 Uhr werden die Projektleiter der Geogrid AG im Auflagelokal zur Auskunftserteilung, insbesondere zu Fragen betreffend den Liegenschaftsgrenzen, Nomenklaturen und Bodenbedeckungen, anwesend sein. Wir bitten um Voranmeldung mit Angabe der Grundstücksnummer/n per E-Mail oder telefonisch bei: Tobias Merz, Tel. 031 810 60 33, E-Mail: t.merz@geogrid.ch Philippe Brand, Tel. 031 810 60 32, E-Mail: p.brand@geogrid.ch
Für den Dienstag, 18. Februar:
Voranmeldung bis Freitag, 14. Februar
Für den Donnerstag, 6. März:
Voranmeldung bis Dienstag, 4. März
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde Wattenwil schriftlich mittels Einsprache auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einsprachen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV, Art. 29).
Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Geogrid AG (Tel. 031 810 60 33 / 031 810 60 32) oder die RegioBV Westamt (Tel. 033 359 59 41) gerne zur Verfügung.
Wattenwil, 31. Januar 2025
Der Gemeinderat
