Öffentliche Bekanntmachung

  06.02.2025 Oberlangenegg, Oberlangenegg

Teilrevision Ortsplanung: Einführung Gewässerräume und Anpassungen Baureglement (BMBV und inhaltlich)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Oberlangenegg am 28. Mai 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 19. November 2024 genehmigt.

Innert der 30-tägigen Beschwerdefrist sind keine Beschwerden eingegangen. Somit tritt die Teilrevision der Ortsplanung am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Schwarzenegg, 3. Februar 2025
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote