Teilrevision Gebührenreglement; Inkraftsetzung per 1. März 2025
27.02.2025 Wattenwil, WattenwilDer Gemeinderat hat am 12. Dezember 2024 die Teilrevision des Gebührenreglements genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung Art. 34 unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 19. und 27. Dezember 2024. Das Referendum wurde nicht ergriffen.
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Wattenwil am 12. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision des Gebührenreglements am 1. März 2025 in Kraft tritt.
Der Gemeinderat
