Baupublikation Sigriswil

  13.02.2025 Baupublikationen, Sigriswil, Baupublikationen

Gesuchstellerin: Frutiger AG Immobilien, Frutiger Luc, Frutigenstrasse 37, 3602 Thun.
Projektverfasserin: Hebeisen + Vatter Architekten AG, Hebeisen Michael, Münzrain 4, 3005 Bern.
Bauvorhaben: Umbau und wärmetechnische Sanierung Dreifamilienhaus, umfassend Einbau Treppenhaus, Anpassung der Fassadengestaltung, Einbau 6 Dachflächenfenster, Dacheindeckung z.T. mit PV-Anlage Indach (bewilligungsfrei), Rückbau Kamin und Öltank sowie Installation aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Merligen, Seestrasse 377, Parzelle Nr. 1364.
Koordinaten: 2 623 760 / 1 170 400.
Nutzungszone / Schutzobjekt: Uferschutzzone A nach SFG. Erhaltenswerte Villa Beata von 1884.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Uferschutzzone (SFG Art. 6.3). Baute in Waldnähe (KWaG Art. 25). Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (BauV Art. 67).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an ARA (bestehend). Zone üB.
Auflageort / Einsprachestelle: Bauabteilung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20888.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauabteilung Sigriswil einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Sigriswil, 10. Februar 2025
Namens der Baupolizeibehörde
Der Bauverwalter


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