Baupublikation Uetendorf

  20.02.2025 Baupublikationen, Uetendorf, Baupublikationen

Bauherrschaft: Fankhauser Michael, Bachhubelweg 22, 3612 Steffisburg.
Projektverfasserin: Baumanagement Bärtschi, Bärtschi Manfred, Eggle 2, 3674 Bleiken bei Oberdiessbach.

Bauvorhaben: Erweiterung Dachwohnung mit Einbau von 2 Schlepplukarnen und 1 DFF.
Standort / Parzelle: Amselweg 2, Parzelle Nr. 1239.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.

Ausnahme: Überschreiten der Dachaufbauten nach Art. 23 Abs. 2 GBR.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. März 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 10. Februar 2025
Bauabteilung Uetendorf


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