Burgergemeinde Hilterfingen

  27.03.2025 Hilterfingen, Hilterfingen

Ordentliche Versammlung Freitag, 2. Mai 2025, 19.00 Uhr, im Mehrzweckraum Feuerwehrund Werkhofmagazin in Hünibach

Traktanden:
1. Beratung / Genehmigung Jahresrechnung 2024
a) Genehmigung Nachkredit Abschreibungen Liegenschaften Finanzvermögen
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2024; Kenntnisnahme von den in die Bewilligungskompetenz des Burgerrates fallenden Nachkredite und den gebundenen Mehrausgaben
2. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Hilterfingen, Höhenstrasse 7, 3652 Hilterfingen, zur Einsichtnahme auf.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage wwww.burgergemeindehilterfingen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Hilterfingen, 13. März 2025
Der Burgerrat


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