Kirchgemeinde Buchholterberg

  27.03.2025 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 27. April 2025, im Anschluss an den Morgengottesdienst

Traktanden:
1. Jahresrechnung
2. Pfarrstellenprozentzuordnung
3. Wahl neue KGR-Mitglieder
4. Informationen aus dem KGR
5. Verschiedenes

Die Traktanden liegen ab 24. März während 30 Tagen in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigen, d.H. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat


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