Letztwillige Verfügung

  06.03.2025 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Brönimann geb. Finger Ruth, geboren am 18. April 1946 in Thun BE, von Linden BE, des Finger Ernst Robert und der Gertrud geb. Winzenried, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3604 Thun, Talackerstrasse 87b, verstorben am 7. September 2024.

Letztwillige Verfügungen eröffnet am 8. November 2024 und 20. Februar 2025 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwilligen Verfügungen liegen bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 14. April 2025 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 20. Februar 2025
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri
Teamleiterin


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