Baupublikation Thun

  13.03.2025 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen

Gesuchstellerin: Hänggeli Immobilien GmbH, Zelglistrasse 6, 3608 Thun.
Standort / Parzelle: Pfaffenbühlweg 29, Thun 2 Gbbl. Nr. 3092.
Zone BR 2022: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Abbruch Garage; Neubau Wohnhaus.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen im Grundwasser (Art. 26 Abs. 2 KGSchV). Bauen am Wasser (Provisorium) (Art. 48 KWBG). Siehe Amtsberichte Fischerei, Wasser und Abfall.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen  sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0205 eBau-Nr. 2025-5914

Thun, 3. März 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun


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