Baupublikation Hilterfingen

  13.03.2025 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchstellerin / Grundeigentümerin: Content Media AG, Dorfstrasse 36, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin / Vertreterin: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Umbau Büro Gartengeschoss zu 3-Zimmer-Wohnung (Umnutzung).
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 36, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 283.
Koordinaten: 2 616 851 / 1 176 233.
Nutzungszone: Mischzone Kern Hilterfingen MK1b.
Bauinventar: Erhaltenswert.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b). Unterschreiten des Gebäudeabstandes (GBR Art. 23).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA. Gewässerschutzbereich A.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 6. März 2025
Bauverwaltung Hilterfingen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote