Baupublikation Steffisburg
06.03.2025 Baupublikationen, Steffisburg, Baupublikationen-Gesuchstellerin / Projektverfasserin:
Siredabau GmbH und BHG Ortbühlweg 22, p.A. Franz Gerber Architekten AG, Hohlengasse 8, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Temporäre Nutzung eines Teilbereiches des Grundstückes Nr. 1072 als Baustelleninstallationsplatz (Lagerplatz und Parkierungsfläche) für die Bauarbeiten am Ortbühlweg 22 – 26, Parzellen Nr. 459 und 2437 in 3612 Steffisburg.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 ff. RPG). Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg).
Standort / Parzelle: Ortbühlweg 6, Parzelle Nr. 1072.
Koordinaten: 2 614 721 / 1 181 081.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone/-objekt: Ortbildschutzgebiet und Baugruppe A «Oberdorf».
Gewässerschutzbereich: Zone A.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Keine.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
31. März 2025.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/baupublikationeneingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 24. Februar 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat