Baupublikation Thun
06.03.2025 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen-Gesuchstellerin: Jolanda Stucki-Baumann, Hohengasse 9, 3400 Burgdorf.
Projektverfasserin: OX Hülle & Fülle AG, Hohengasse 35, 3400 Burgdorf.
Standort / Parzelle: Wylergasse 4, Thun, Thun 2 Gbbl. Nr. 1377.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 2022: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Umbau Mehrfamilienhaus (Dachausbau, neue Lukarnen; Erhöhung Kniewand und Dach; Aufstockung bestehender Anbau Nord; zwei Parkplätze; energetische Sanierung).
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. Art. 26 BR Thun 2022 / Art. 80 SG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationensowieimBauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
31. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 /2024-0620 eBau-Nr. 2024-19027
Thun, 20. Februar 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun
