Sperrgutabfuhr
27.03.2025 Wattenwil, WattenwilDie Sperrgutabfuhr findet am Dienstag, 8. April an den üblichen Kehrichtsammelplätzen statt.
Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, die in den Kehrichtsäcken nicht untergebracht werden können. Keine Elektronikgeräte!
– Gewicht max. 5 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm =
1 rote Gebührenmarke
– Gewicht max. 10 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm =
1 blaue Gebührenmarke
– Gewicht max. 18 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm =
1 grüne Gebührenmarke
– Gewicht max. 50 kg =
1 orange Gebührenmarke*
* Bezugsstelle Gemeindeschreiberei
Tiefbaukommission Wattenwil
