Baupublikation Sigriswil

  27.03.2025 Baupublikationen, Sigriswil, Baupublikationen

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Projektverfasserin: Gerber + Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Vorhaben: Verbreiterung des Pilgerwegs auf 2.70 m – hangseits mit max. 1.2 m hoher Futtermauer aus Natursteinblöcken, talseits mit natürlicher Anböschung – über eine Baulänge von 55.5 m (z.T. nachträgliches Baugesuch).
Standort / Parzellen: Pilgerweg 30–35, Merligen, Parzellen Nr. 1772, 1971, 2500, 3992, 5207 und 5225.
Koordinaten: 2 623 208 / 1 171 620 bis 2 623 223 / 1 171 603.
Zone: Verkehrsfläche (Landwirtschaftszone LWZ, übriges Gemeindegebiet).
Gewässerschutzbereich: Au.
Ausnahmen / Bewilligungen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 612 GBR / Art. 80 SG). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Evtl. Bauten und Anlagen in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Hinweis: Auf die Profilierung wird gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. April 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20888.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Sigriswil, 17. März 2025
Regierungsstatthalteramt Thun


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