Burgergemeinde Blumenstein

  03.04.2025 Blumenstein, Blumenstein

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Mittwoch, 7. Mai 2025, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Blumenstein

Traktanden:
1. Genehmigung Verwaltungsrechnung 2024 sowie die Bewilligung der erforderlichen Nachkredite
2. Nachkredit laufende Rechnung «Service und Wartung» Fernwärme
3. Verschiedenes und Orientierungen

Auflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, auf.

Rechtsmittel
Burgergemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) vom 7. Mai an bei der Regierungsstatthalterin von Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Stimmrecht
In Burgergemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer im Burgerrodel eingetragen ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, seit 3 Monaten in der Gemeinde, inklusive die Höfe Boden, Bühl, Hintereschli und Steinmoos, welche zur Einwohnergemeinde Pohlern gehören, wohnt.

Alle stimmberechtigten Burger/innen sind zur Teilnahme an diese Versammlung freundlich eingeladen.
Burgerrat Blumenstein


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