Burgergemeinde Wattenwil
03.04.2025 Wattenwil, WattenwilOrdentliche Burgergemeindeversammlung
Montag, 5. Mai 2025, 20.00 Uhr, im Restaurant Traube, Blumensteinstrasse 46, 3665 Wattenwil
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024; Kenntnisnahme
2. Orientierungen Forstbetrieb
3. Burgerrechnung 2024, evtl. erforderliche Nachkredite; Beratung und Genehmigung
4. Datenschutzbericht; Kenntnisnahme
5. Wiederherstellung Kirschbaumbächli; Beschlussfassung und Kreditgenehmigung
6. Orientierungen aus dem Burgerrat
7. Verschiedenes
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.
Burgerrat Wattenwil