Hilterfingen
01.05.2025 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen-Baupublikation Hilterfingen Gesuchstellerin: Andrea Gisler-Hirsch, Breitenweg 25, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: Krebs Schlosserei Metallbau, Eisenbahnstrasse 62, 3645 Gwatt (Thun).
Grundeigentümer: Andrea und Michael Gisler-Hirsch, Breitenweg 25, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Vordach ob Hauseingang.
Standort / Parzelle: Breitenweg 25, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1738.
Koordinaten: 2 616 488 / 1 176 878.
Nutzungszone: Wohnzone 2 – E2.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Versickerung Regenwasser. Gewässerschutzbereich üB.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 2. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 25. März 2025
Bauverwaltung Hilterfingen