Region Entwicklungsraum Thun

  10.04.2025 Allgemeine Publikationen

Entwicklungsraum Thun ERT; Änderung Richtplan Abbau, Deponie und Transporte  ADT. Genehmigung gemäss Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die von der Geschäftsleitung des Entwicklungsraums Thun ERT am 18. Juni 2024 beschlossene Änderung des Richtplanes Abbau, Deponie und Transporte ADT in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen die Änderung der Richtplankarte zum Standort 202.1 Gipsbruch Morgenberg, Krattigen, davon ausgenommen ist.

Gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung und Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind auf der Webseite (Link: https: //entwicklungsraum-thun.ch/landschaft-sied lung-verkehr/abbau-deponie-transport-planungs region-ert/) oder nach Terminvereinbarung bei den Geschäftsstellen der Regionen während den Öffnungszeiten einsehbar (Telefon 033 225 61 61, info@erthun.ch).

Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).


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