Baupublikation Thun
10.04.2025 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen-Gesuchstellerin: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern, vertreten durch Swisscom (Schweiz) AG, André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Vorhaben: THGW / Änderungen an der Mobilfunkanlage (mit nachträglicher ordentlicher Bewilligung des Korrekturfaktors) für Swisscom (Schweiz) AG.
Projektänderung: Nachträgliche ordentliche Bewilligung von Bagatelländerungen und Korrekturfaktor für Swisscom (Schweiz) AG.
Standort / Parzelle: Gwattstrasse / Stadion Lachen, Strättligen, Parzelle Nr. 2181.
Zone: ZoeN ZP86 b.
Koordinaten: 2 614 454 / 1 176 291.
Gewässerschutzbereich: Au.
Hinweise: Auf die Profilierung wird gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Mai 2025.
Auflagestelle: Stadt Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https:// www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind einzig gegen die Projektänderung möglich. Sie sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Thun, 27. März 2025
Regierungsstatthalteramt Thun