Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  24.04.2025 Heimberg, Heimberg

Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach

Traktanden:
1. Ausdehnung der Überbauungsordnung ZPP1 «Alters- und Pflegeheim Seegarten», Hünibach. Genehmigung Änderung der Zone mit Planungspflicht
2. Bauverwaltung Hilterfingen. Nachkredit für Honorare an Dritte aufgrund von personellen Engpässen 3. Datenschutzbericht 2024; Kenntnisnahme
4. Orientierungen
5. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus bei der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Bei Nichterhalt kann sie bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Botschaft kann ab Freitag, 2. Mai, auch unter www.hilterfingen.ch,Rubrik News, Gemeindeversammlungen, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Hilterfingen angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).
Der Gemeinderat


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