Region Entwicklungsraum Thun

  01.05.2025 Allgemeine Publikationen

Entwicklungsraum Thun ERT; Teilrevision Richtplan Abbau, Deponie, Transporte ADT Thun-Oberland West, ADT-Standort 202.1 Gipsbruch Morgenberg Krattigen.
Genehmigung gemäss Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die von der Geschäftsleitung des Entwicklungsraums Thun ERT am 18. März beschlossene Änderung des Richtplanes Abbau, Deponie und Transporte ADT in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.

Gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung und Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Unterlagen sind auf der Webseite (https:// entwicklungsraum-thun.ch/landschaft-siedlung-verkehr/abbau-deponie-transport-planungsregionert/) oder nach Terminvereinbarung bei den Geschäftsstellen der Regionen während den Öffnungszeiten einsehbar (Tel. 033 225 61 61, info@erthun.ch).

Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8 innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).


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