Baupublikation Oberhofen
01.05.2025 Baupublikationen, Oberhofen, Baupublikationen-Bauherrschaft: Walter und Silvia Blaser, Neuenackerstrasse 30, 3653 Oberhofen.
Projektverfasser: Simon Blaser, Stegacker 2b, 3624 Goldiwil.
Bauvorhaben: Abbruch Schopf; Neubau Autounterstand mit integrierter Photovoltaikanlage und Solartankstelle.
Standort / Parzellen: Neuenackerstrasse 30b und 32a, 3653 Oberhofen, Parzellen Nr. 915, 309.
Nutzungszone: Wohnzone W1.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80, Abs. 1, SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation.
Auflage-und Einsprachefrist bis zum: 2. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 28. April 2025
Bauverwaltung Oberhofen