Baupublikation Steffisburg

  03.04.2025 Baupublikationen, Steffisburg, Baupublikationen

Gesuchstellerin: BHG Kirchbühlweg, p.A. Zaugg Bau AG, Allmendingenallee 2, 3608 Thun.
Vertreter / Projektverfasser: Zumbühl Architektur GmbH, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Rückbau bestehendes Wohnhaus; Neubau von fünf Wohnungen inkl. Einstellhalle.
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg).
Standort / Parzelle: Kirchbühlweg 1 (MFH), Kirchbühlweg 1a (Einstellhalle), Parzelle Nr. 1486.
Koordinaten: 2 614 820 / 1 181 331 (MFH), 2 614 826 / 1 181 328 (Einstellhalle).

Nutzungszone: Wohnzone W2L.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Gewässerschutzbereich: Zone üB.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Neuer Anschluss ARA.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
28. April 2025.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 17. März 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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