Baupublikation Thun

  24.04.2025 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen

Gesuchsteller: Jana und Zbynek Svoboda, Breitenweg 10, 3604 Thun.
Standort / Parzelle: Breitenweg 10, Thun 2 Gbbl. Nr. 394.
Zone BR 2022: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Verglaste Sitzplatzüberdachung mit Sonnenschutz; Ersatz Thujahecke mit begrünter Sichtschutzwand.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 25 BR 2022). Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 26 BR 2022).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen  sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 26. Mai 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0153 eBau-Nr. 2025-4222

Thun, 8. April 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun


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