Fakultatives Referendum
01.05.2025 Unterlangenegg, UnterlangeneggGemeinderatsbeschlüsse
Der Gemeinderat hat am 16. April 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:
– «Sofortmassnahmen Abwasserleitungen Gemeinde» von Fr. 66 000.– zum Ausführen der dringendsten Sanierungen nach der 1. Etappe der Kanalfernsehaufnahmen
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diese Kreditbeschlüsse das Referendum ergreifen. Das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: 2. Juni 2025.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 41.
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung, 3614 Unterlangenegg.
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.
Unterlangenegg, 28. April 2025
Der Gemeinderat