Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
30.05.2025 Kirchliche PublikationenGrosser Kirchenrat;
Beschlüsse vom 19. Mai 2025
1.Wahl Tagespräsident Adrian Ritz wird als Tagespräsident gewählt.
2. Protokoll der Sitzung vom 27. Januar 2025 Das Protokoll der Sitzung vom 27. Januar2025 wird genehmigt.
3. Postulat Fraktion Thun-Strättligen; Aufhebung Beamtenstatus für Verwaltungsposten Das Postulat wird abgelehnt.
4. Wahl Verwalterin Als neue Verwalterin und Nachfolge vonRolf Christen wird Barbara Hefti gewählt. 5. Jahresrechnung 2024
5.1 Die vom Kleinen Kirchenrat bewilligten Nachkredite werden zur Kenntnis genommen.
5.2 Der Nachkredit im Betrag von Fr. 107 134.25, Honorare externe Berater für die Leitung des Sekretariates Thun-Strättligen, wird genehmigt.
5.3 Die Jahresrechnung 2024 mit einem Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 291 889.10 bei einem Gesamtaufwand von Fr. 9 573 560.33 und einem Gesamtertrag von Fr. 9 865 449.43 wird genehmigt.
5.4 Die Investitionsrechnung 2024 mit Nettoausgaben von Fr. 235 767.95 wird genehmigt.
6. Wahl der Revisions- und Datenaufsichts- stelle für das Jahr 2025 Die Firma BDO AG, Burgdorf, wird als Revisions- und Datenaufsichtsstelle für das Jahr 2025 wiedergewählt.
7. Brot für alle; Spendenziele 2025 Das Spendenergebnis 2025 von Fr. 19 000.– auf verschiedene Projekte zu verteilen, wird genehmigt.
8. Entwicklungszusammenarbeit OeME Projekte 2025; Beiträge Die Verteilung der Beiträge von Fr. 400 000.– wird genehmigt.
9. KGH Markus; Beleuchtung erneuern Der Kredit von Fr. 95 000.– für den Ersatzder Beleuchtung wird bewilligt.
10. Leitungsstelle Sekretariat KG Thun-Strättligen; externer Auftrag Nachkredit
Der Nachkredit für den externen Auftrag für die Leitungsstelle im Sekretariat Thun-Strättligen wird bewilligt.
Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
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