Teilrevision Verordnung über den Wattenwil-Märit; Genehmigung und Inkrafttreten per 1. Januar 2025

  08.05.2025 Wattenwil, Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an der Sitzung vom 23. April 2025 die teilrevidierte Verordnung über den Wattenwil-Märit genehmigt hat. Die Änderungen betreffen die Entschädigungen der Funktionäre und Helfer.

Die Änderung der Verordnung über den Wattenwil-Märit tritt rückwirkend per 1. Janauar 2025 in Kraft. Die Verordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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