Ordentliche Gemeindeversammlung
08.05.2025 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-BuchenMontag, 2. Juni 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Buchen
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
2. Gewässerunterhalt Zulg, Renaturierungsprojekt Längsvernetzung im Bereich Schnäggelochsteg; Genehmigung Verpflichtungskredit (Projektierungsund Baukredit)
3. Neue Wühristrasse Horrenbach –Instandstellung Absturzsicherung Keistli; Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Kreditabrechnung DachsanierungSchulhaus Buchen; Kenntnisnahme
5. Kreditabrechnung Felssicherung Steinschlag Wühri/Keistli; Kenntnisnahme
6. Orientierungen Ressortvorsteher
7. Verschiedenes
Öffentliche Auflage der Unterlagen
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Das Gemeindeblatt mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird im Mai in jede Haushaltung zugestellt.
Rechtsmittel
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Altersjahr, die mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Wir laden alle Stimmberechtigten zum Besuch dieser Versammlung freundlich ein. Der Gemeinderat