Baupublikation Thun
30.05.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Verein Bikepark Thunersee, Untere Trüelmatt 4, 3624 Goldiwil
Vorhaben: Nachträgliche Projektänderung zum Gesamtbauentscheid bbew- 156-2017 vom 12. Mai 2020 (Mountainbike Strecke Goldiwil – Thun): a) Neue Querverbindung für Aufstieg zwischen Gbbl. Nr. 2059 und 4381. Erstellung einer offiziellen Querverbindung zwischen dem Goldiwil-Trail (Abschnitt Jumpline) und dem bestehenden Pfad seitlich der Goldiwilstrasse. Weitere Querverbindungen im selben Bereich werden zurückgebaut; b) Einbau von Ecoraster-Matten an 7 Stellen auf Gbbl. Nr. 2059 im Bereich der Sprünge zur Vorbeugung von Erosionsschäden; c) Änderung Auflage zum Einbringen von Fremdmaterial (gesamte Strecke). Die bestehende Auflage «Das abschnittsweise Ableiten von Oberflächenwasser auf der Bikestrecke zur Verminderung der Erosion ist sicherzustellen.» wird ergänzt durch «wobei spezifisches Fremdmaterial (z.B. Matten, Rohre, usw.) eingesetzt werden darf.»
Standort / Parzellen: Goldiwheel Trail, Parzellen Nr. 2309, 2057, 2054, 2055, 2060 und 2059, insb. zwischen 2 616 503 / 1 178 379 und 2 616 307 / 1 178 271
Zone: Wald
Schutzzone/-objekt: Historischer Verkehrsweg von lokaler Bedeutung (IVS-Objekt Nr. 40405)
Ausnahmen / Bewilligungen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 25/26 BR 2022). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Bauten im Wald (nichtforstliche: Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV). Evtl. Eingriffe in historischen Verkehrsweg (Art. 3 NHG i.V.m. Art. 9a BauG)
Hinweis: Auf Profilierung wird verzichtet (Art. 16 BewD)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Juni 2025
Auflagestelle: Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Thun, 19. Mai 2025
Regierungsstatthalteramt Thun
