Baupublikation Steffisburg

  22.05.2025 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: Infoboard Schweiz AG, Industriestrasse 149, 9200 Gossau
Bauvorhaben: Digitaler Informationsbildschirm
Ausnahme: Abweichung des zugelassenen Fremdreklamenstandorts (Art. 5 Reklamenreglement)
Standort / Parzelle: Bahnhofstrasse 87, Parzelle Nr. 1305
Koordinaten: 2 163 575 / 1 180 194
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht (ZPP) N «Burgergut Thun» (UeO 91)
Schutzzone/-objekt: Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (gelbes Gefahrengebiet); Ortsbildschutzgebiet Burgergut; Archäologisches Schutzgebiet
Gewässerschutzbereich: A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Keine
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Juni 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter   https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 13. Mai 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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