Einwohnergemeindeversammlung
22.05.2025 UetendorfMontag, 23. Juni 2025, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach
Geschäftsverzeichnis:
1. Ersatz Heizung Zehntenhaus, Stöckli und Zutterhaus (Wärmeverbund); Kreditbewilligung
2. Wasserleitung Aegertenstrasse Nord / Sanierung; Kreditbewilligung
3. Wasserleitung und Strassenbeleuchtung Buchshalde – Lehn / Sanierung; Kreditbewilligung
4. Gebührenreglement für die Kontrolle der Feuerungsanlage / Aufhebung per 31. Juli 2025
5. Orientierungen
5.1 Jahresrechnung 2024
5.2 Schulanlage Riedern II / Sanierung Innenausbau; Orientierung Kreditabrechnung
6. Mitteilungen des Gemeinderats
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen – Wahlbeschwerden innerhalb von 10 Tagen – berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG). Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist 10 Tage (Art. 67a, Abs. 2 VRPG).
Uetendorf, 8. Mai 2025
Der Gemeinderat