Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  05.06.2025 Wattenwil

Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.00 Uhr, in der Aula der Oberstufenschule Hagen

Traktanden:
1. Teilrevision Gemeindeordnung (Reorganisation RegioBV); Genehmigung
2. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Verschiedenes

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem unter www.wattenwil.cheinsehbar.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 13 GG).

Der Gemeinderat


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