Baupublikation Hilterfingen
05.06.2025 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Silvia und Oliver Balmer, Tannackerstrasse 15, 3653 Oberhofen
Projektverfasserin: Sol. Com AG, Alter Oberländerweg 46, 3653 Oberhofen
Grundeigentümer: Erika Ammon-Strahm, Alters- und Pflegeheim Seegarten, Platanenweg 1, 3626 Hünibach
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Wohnungssanierung; Ersatz Fenster; Abbruch Cheminee
Standort / Parzelle: Breitenweg 19, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 396
Koordinaten: 2 616 500 / 1 176 850
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Wohnzone E2
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80 und 81)
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Juli 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 28. Mai 2025
Bauverwaltung Hilterfingen