Baupublikation Oberhofen

  05.06.2025 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Martin und Eva Mürner, Allmendweg 20, 3653 Oberhofen
Projektverfasserin: Weixelbaumer Bauund Projektleitungs GmbH, Alpenstrasse 7, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: Erstellung Parkplatz (nachträgliches Baugesuch)
Standort / Parzelle: Allmendweg 20, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 954
Nutzungszone: W1 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser)
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 Abs. 1b SG
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum:
7. Juli 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 30. Mai 2025
Bauverwaltung Oberhofen


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