Baupublikation Steffisburg

  05.06.2025 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller: Andreas Lanz, Ortbühlweg 53, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: Felber Architekten AG, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun
Bauvorhaben: Abbruch des best. Vordaches; Neubau Maschinen- und Geräteunterstand über ehemaligem Mistplatz; Einbau Schnitzel-Heizung und Schnitzellager in best. Betonsilo (Ortbühlweg 53a); Erstellen eines Kamins an der Aussenwand des Silos; Rückbau der best. Gas-Heizung; Umnutzung der Wohnungen
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Abweichung der Kaminhöhe nach Mindesthöhe über Dach (Art. 89 BauV)
Standort / Parzelle: Ortbühlweg 53, Parzelle Nr. 586
Koordinaten: 2 614 342 / 1 181 101
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ
Schutzzone/-objekt: Schützenswertes K-Objekt. Baugruppe B – «Inners Ortbüel». Landschaftsschutzgebiet LSG «Eichfeld». Ortsbildschutzgebiet «Inners Ortbüel»
Gewässerschutzbereich: A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss best. / teilweise Änderungen. Einleitung Dachwasser Unterstand in Versickerungsanlage Typ a. Einleitung Dachwasser Betonsilo bestehend / unverändert
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
30. Juni 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 23. Mai 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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