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19.06.2025 HilterfingenReglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens 2006 – Anpassung
Der Gemeinderat hat im Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens 2006 eine Anpassung vorgenommen. Gemäss Art. 2 Abs. 3 kann die Spezialfinanzierung auf Beschluss des Gemeinderates bis maximal 60% des aktuellen Gebäudeversicherungswertes aller Liegenschaften des Finanzvermögens geäufnet werden. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2025 beschlossen, den maximalen Einlagesatz auf 90% zu erhöhen. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Dezember 2024 in Kraft.
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Anpassung des Reglements der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis Montag, 14. Juli, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 122. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Der Gemeinderat