Protokoll Gemeindeversammlung – Auflage

  05.06.2025 Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 des Organisationsreglements (OgR) liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 2. Juni 2025 vom 6. Juni bis und mit 11. Juli bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat


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