Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung

  12.06.2025 Gurzelen

Das Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 14. Juli, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.


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