Thun
05.06.2025 Kanton BernKonzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG, BSG 752.41) mit Bau-, Ausnahme- und Nebenbewilligung
Gesuchstellerin: Wülser Gabriela, Brückenstrasse 23, 3005 Bern.
Projektverfasserin: Holinger AG, Länggasse 9, 3600 Thun.
Gesuch:
– Erteilung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von 60 l/min Aarewasser zum Wärmeentzug und einer Dauer der Konzession für 20 Jahre. Das entnommene Wasser soll nach einer Abkühlung von maximal 3K wieder vollständig in die Aare zurückgegeben werden.
– Erteilung der Baubewilligung einschliesslich der erforderlichen Ausnahme- und Nebenbewilligungen für die Erstellung des Entnahme- und Rückgabebauwerks.
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.
Standort:
Bälliz 17, 3600 Thun, Parzelle Nr. 134.
Koordinaten E = 2 614 415 / N= 1 178 721
(Entnahme- und Rückgabebauwerk)
Ausnahmebewilligungen:
Im Konzessionsverfahren werden die öffentlichen Interessen für die Erteilung der folgenden Ausnahmebewilligungen geprüft:
– Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung nach Art. 48 WBG
– Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Juli 2025
Auflageort:
– Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
– Amt für Wasser und Abfall, Sekretariat, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachestelle:
Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 2. Juni 2025
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern