Baupublikation Oberhofen

  26.06.2025 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Manuel Nabholz, Steinwiesstrasse 34, 8330 Pfäffikon

Projektverfasserin: Hofer AG, Allmendingenstrasse 51, 3608 Thun
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 17, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 20
Nutzungszone: Mischzone M2 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser)
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet «Dorfkern» / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 Abs. 1b SG (i. V. m. Art. 28 BauG)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum:
28. Juli 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Oberhofen


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