Baupublikation Oberhofen
05.06.2025 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Erwin Zumbach, Rinderstall 21, 3653 Oberhofen
Bevollmächtigte Vertretung: Jürg Haueter, Tannackerstrasse 27, 3653 Oberhofen
Projektverfasser: Jürg Haueter, Tannackerstrasse 27, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: a) Nachträgliche Projektänderung zur Baubewilligung vom 18. November 2020; Erhöhung Dach, Einbau Küche in Wohnung UG, Änderungen Grundrisse, Anbau Verkaufsraum für direkt Vermarktung, Verschiebung Dachflächenfenster, Änderung Dachvorsprünge, Anpassungen Fassadengestaltung und Neubau Umgebungsstützmauern; b) Einlegen Wasserleitung für Kuhtränke und Neubau Tränkeplatz
Standort / Parzelle: Rinderstall 21, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 547
Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Wald, Gewässer / Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschung, Sturz, Wasser)
Schutzzone/-objekt: Landschaftsschongebiet, Schützenswerter Hochstammobstgarten, Landschaftsschutzgebiet
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung minimale Raumhöhe, Art. 67 Abs. 2 BauV
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum:
7. Juli 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 30. Mai 2025
Bauverwaltung Oberhofen