Baupublikation Steffisburg

  12.06.2025 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller: Rolf Schütz, Flühlistrasse 43, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun
Bauvorhaben: Erstellen einer neuen Sichtschutzwand entlang der Sichtberme/ Flühlistrasse
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg)
Standort / Parzelle: Flühlistrasse 43, Parzelle Nr. 1780
Koordinaten: 2 614 708 / 1 181 756
Nutzungszone: Wohnzone W2
Gewässerschutzbereich: üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Keine
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
14. Juli 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 6. Juni 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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