Fakultatives Referendum
05.06.2025 UnterlangeneggGemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 21. Mai 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:
– «Belagsstrassensanierung Moos, Parzelle Nr. 668 und weiter östlich bis Abzweiger Moos 28», Fr. 90 000.–
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen. Das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: 30. Juni 2025.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 41.
Einreichungsstelle:
Gemeindeverwaltung, 3614 Unterlangenegg.
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.
Unterlangenegg, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat