Baupublikation Thun
05.06.2025 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Hauenstein Immobilien AG, Schönbergstrasse 23, 3654 Gunten
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Achitekten AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Asterweg 41, 43, 45; Thun 2 Gbbl. Nr. 2381
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Rückbau von Wohnhaus (Nr. 41) und Gewächshäusern (Nr. 43 und 45); Ersatzneubau von drei Mehrfamilienhäusern inkl. zusammenhängender Einstellhalle
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022). Nichteinhalten der benötigten Erdüberdeckung (Art. 34 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. Juni 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0567 eBau-Nr. 2024-17509
Thun, 22. Mai 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun