Baupublikation Uetendorf
19.06.2025 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Feller Simon und Elisabeth, Wase 230, 3634 Thierachern
Projektverfasserin: Rufener Holzbau AG, Chumm 24, 3635 Uebeschi
Bauvorhaben: Teilabbruch und Neubau Wohnteil mit Anschluss an die Gemeindekanalisation
Standort / Parzelle: Wenigschmitte 408, Parzelle Nr. 2735
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24c RPG
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20934
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Juli 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Aufgrund des Bauvorhabens erübrigt sich eine Profilierung.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 16. Juni 2025
Bauabteilung Uetendorf