Baupublikation Oberhofen

  12.06.2025 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Markus Zbinden und Robynne Heaney, Blochstrasse 57, 3653 Oberhofen
Bevollmächtigte Vertretung: Jusonline AG, Gian Sandro Genna, Schwarztorstrasse 18, 3001 Bern
Projektverfasserin: KOMPLEX Architektur GmbH, Daniel Meier, Wylerringstrasse 36b, 3014 Bern
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit drei Wohneinheiten; Velounterstand und fünf Parkplätzen; Neubau Anschluss an öffentliche Kanalisation; Abbruch Gartenlaube Blochstrasse 45a und Remise an Nordfassade Gebäude Blochstrasse 45
Standort / Parzelle: Blochstrasse 45a, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 285
Nutzungszone: Wohnzone W1 / Überbauungsordnung Oberes Vorderbloch
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Keine
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum:14. Juli 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 5. Juni 2025
Bauverwaltung Oberhofen


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