Baupublikation Oberhofen
03.07.2025 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Claude Burgener, Aebnitstrasse 1, 3653 Oberhofen
Projektverfasserin: Atelier F-Geschoss GmbH, Hebelstrasse 52, 4056 Basel
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus; Erstellung Autounterstand. Nachträgliche Projektänderung: Erstellung Sitzplatz auf dem Dach des Autounterstandes; Änderung der Umgebungsgestaltung, der Fassaden und der Raumaufteilung
Standort / Parzelle: Aebnitstrasse 1, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 696
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der minimalen Raumhöhe, Art. 67 BauV
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 4. August 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 30. Juni 2025
Bauverwaltung Oberhofen