Baupublikation Uetendorf
03.07.2025 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Nagamany Chanketh, Brüggmatteweg 3a, 3714 Frutigen
Projektverfasserin: IPICO AG, Baeriswyl Markus, Horiastrasse 11, 3186 Düdingen
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Abbruch Garage
Standort / Parzelle: Blümlisalpstrasse 12a + 14, Parzelle Nr. 2754
Nutzungszone: Wohnzone W2 E
Ausnahme: Wechsel Ausrichtung grosser Grenzabstand nach Art. 7/A 14.5 GBR
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20934
Einsprachestelle:Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Juli 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 23. Juni 2025
Bauabteilung Uetendorf